Europäische Einlagensicherung

Deutsche Sparer und Anleger haben keinen Grund, sich um ihre Sparguthaben, die auf unzähligen Banken verstreut liegen, Sorgen zu machen. Tatsache ist, dass inländische Banken dem sogenannten Einlagensicherungsfonds deutscher Banken angehören. Dieser garantiert fast unbegrenzte Sicherheit. Doch was genau versteht man unter der „Einlagensicherung“? Genau genommen handelt es sich dabei um eine Bezeichnung für die gesetzlichen sowie freiwilligen Maßnahmen zum Schutz der Einlagen und Sparguthaben von Kunden bei Geldinstituten im Falle derer Insolvenz.

Spareinlagen gelten bis zu 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals des jeweiligen Bankinstitutes als abgesichert. Dies bedeutet, dass grob geschätzt Millionensummen für jeden Anleger und Sparer zu dessen persönlicher Absicherung vorliegen. Als besonders hervorragend lassen sich die Absicherungen bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken charakterisieren, denn dort sind vorhandene Spareinlagen zu 100 Prozent gesichert.

Ebenso Fondssparer können aufatmen: Auch sie sind vor Verlusten geschützt. Die Guthaben aus sogenannten Investmentfonds gelten als Sondervermögen, was bedeutet, dass im Falle von etwaigen Zahlungsproblemen oder einer möglichen Insolvenz der Fondsgesellschaft die jeweiligen Fondsgelder nicht zur Verfügung stehen, sondern zu 100 Prozent im Eigentum der rechtmäßigen Fondsbesitzer bleiben.

An dieser Stelle sei weiters die Europäische Einlagensicherung erwähnt: Im Zuge dieser kommen für ausländische Banken – je nach Land – unterschiedliche Sicherungsmodi zum Tragen. Die Gelder und Spareinlagen niederländischer Banken, welche Geschäftsstellen in Deutschland inne haben, unterliegen einer Sicherung von fast 40.000 Euro. Dies betrifft vor allem die Credit Europe Bank, die GarantiBank sowie die Kocbank Nederland.

Tatsache ist, dass niederländische Banken der Aufsicht der sogenannten niederländischen Zentralbank unterliegen. Darüber hinaus funktioniert der niederländische Sicherungsmechanismus ähnlich wie der deutsche Einlagensicherungsfonds – dies jedoch mit etwas niedrigeren Beträgen. Sparer und Anleger können sich somit über einen 100-prozentigen Einlagensicherungsschutz bis zu einer Höhe von 20.000 Euro freuen. Des Weiteren genießen Guthaben zwischen 20.001 und 40.000 Euro einem Sicherungsschutz von bis zu 90 Prozent. Was die restlichen 20.000 Euro betrifft, so sei angemerkt, dass für diese eine Selbstbehalt von 10 Prozent zum Tragen kommt. Dies bedeutet, dass im Rahmen einer Geldanlage von 40.000 Euro exakt 38.000 einem profunden Sicherungsschutz unterliegen.